Wenn der Anwalt mit Rückerstattung lockt
Mein Gespräch mit einem Betroffnenen
Herr Norbert Wessling wurde auf eine Werbeanzeige eines Anwalts aufmerksam, die versprach, Faksimile-Käufer bei der Rückabwicklung ihrer vermeintlich wertlosen Käufe zu unterstützen. Der Anwalt behauptete, die Käufer seien betrogen worden und hätten gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen. Da Herr Wessling vor ein paar Jahren ein Faksimile erworben hatte, das ihm als seltenes, wertvolles Sammlerstück verkauft worden war, entschied er sich, die Kanzlei zu kontaktieren.
Das Interview
Einige Jahre zuvor hatte ein Verkäufer Herrn Wessling ein Faksimile einer mittelalterlichen Bibel angeboten, das als streng limitiert und handwerklich aufwendig hergestellt beschrieben wurde. Trotz des hohen Preises von 4.598 Euro überzeugte der Verkäufer Herrn Wessling.
Der Zweifel und die Anwaltswerbung
Jahre später begannen Zweifel aufzukommen. Durch diverse Medienberichte, die ein Negativimage aufgrund von schwarzen Schafen auf das Thema Faksimile-Kauf gelegt haben, war Herr Wessling verunsichert. Ist das angeblich „limitierte“ Faksimile in Wahrheit ein Massenprodukt, das weit weniger wert war, als er dafür bezahlt hatte? Als er auf die Werbeanzeige eines Anwalts stieß, die versprach, Faksimile-Käufer dabei zu unterstützen, ihre Verträge rückgängig zu machen, sah er darin eine Chance, sein Geld zurückzubekommen.
Der Gerichtsprozess – Hoffnungen werden enttäuscht
Herr Wessling entschied sich, die Kanzlei zu beauftragen. Doch der Prozess verlief nicht wie erhofft. Wie in den Fällen, die ich bei meinen Recherchen dokumentiert habe, konnte das Gericht keine arglistige Täuschung feststellen und rechtlich waren die Verträge korrekt. Die Widerrufsfrist war längst abgelaufen und der Kaufvertrag wurde als rechtlich bindend angesehen. Der Versuch, den hohen Preis als sittenwidrigen Wucher zu belegen, scheiterte ebenfalls, da der Marktwert des Faksimiles nicht eindeutig niedriger als der Kaufpreis nachgewiesen werden konnte.
Die Konsequenzen: Kein Geld zurück und zusätzliche Kosten
Am Ende verlor Herr Wessling den Prozess, musste die Gerichtskosten tragen und blieb auf den hohen Anwaltsgebühren sitzen. Statt einer erhofften Rückzahlung fand er sich in einer noch schwierigeren finanziellen Lage wieder. Dies zeigt, dass rechtliche Schritte, die in Anwaltswerbungen oft als einfache Lösung erscheinen, nicht immer den gewünschten Erfolg bringen. Vielmehr können sie zu noch größeren finanziellen Belastungen führen. (Name von der Redaktion geändert)
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Tobias Weber
Autor dieses Blogs