Die Klägerin verlangte von der Beklagten, einem österreichischen Verlag, die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Faksimile-Buch , das sie 2017 in ihrer Wohnung von einem Handelsvertreter der Beklagten erworben hatte. Sie behauptete, das Buch sei ein einfacher Nachdruck, nicht wie zugesichert mit alten Handwerkstechniken gefertigt, und sein Marktwert liege deutlich unter dem Kaufpreis. Zudem sei sie über die Limitierung und Qualität getäuscht worden. Die Klägerin machte Ansprüche aus Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Sittenwidrigkeit (Wucher) und Bereicherungsrecht geltend.