Der Kläger verlangte von der Beklagten (einem österreichischen Verlag) die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Faksimile und einen Globus. Der Vertrag wurde am 13.10.2019 in der Wohnung des Klägers durch einen Handelsvertreter geschlossen. Ein vorheriger Vertrag vom 05.10.2019 wurde wegen eines falschen Preises aufgehoben. Der Kläger zahlte den Kaufpreis und erhielt die Ware.
Er behauptete, der Vertreter habe ihn unangekündigt aufgesucht und wahrheitswidrig über Wert, Qualität, Herstellungsweise und Wertsteigerungsaussichten der Werke getäuscht. Zudem sei der gezahlte Preis ein Vielfaches des tatsächlichen Wertes. Er machte Rücktritt, Widerruf, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Sittenwidrigkeit (Wucher) und datenschutzrechtliche Ansprüche geltend.